Bundesamt für Naturschutz - Cites

Herzlich willkommen!


Sie befinden auf der Startseite der Elektronischen Antragstellung für die Ein-, Aus- bzw. Wiederausfuhrgenehmigung gemäß des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES-online).

Hier besteht die Möglichkeit, den entsprechenden Antrag elektronisch zu bearbeiten und an das BfN zu senden. Ihren Antrag können Sie ab sofort ohne elektronische Signatur versenden. Gemäß E-GovG (E-Government-Gesetz) sind für Anträge, die im Rahmen des elektronischen Verfahrens (CITES-online) gestellt werden, keine handschriftlichen Unterschriften der Anträge mehr notwendig. Mit Hilfe der von Ihnen übertragenen Antragsdaten kann das entsprechende Antragsformular im Bundesamt für Naturschutz generiert werden.
Sie können das vorliegende System auch dazu nutzen, lediglich die Formularangaben zu erfassen und auszudrucken (ohne elektronischen Versand).

Mit einer vorherigen Anmeldung steht Ihnen die Antragsbearbeitung in wesentlich komfortabler Funktionalität zur Verfügung. Sie können sich dann z.B. entscheiden, dass Ihre Stammdaten automatisch in den Antrag geladen werden. Darüber hinaus müssen Sie nicht vor jedem Absenden eines Antrages Ihre E-Mail Anschrift zum Versenden der Bestätigung eingeben.
Voraussetzung für die Bereitstellung eines Benutzerzugangs (Benutzername und Passwort), mit dem Sie sich dann beim System anmelden können, ist eine
 Registrierung (= Erfassung der Stammdaten), die insbesondere für solche Antragsteller sinnvoll ist, die wiederholt CITES-Anträge stellen. Die Stammdaten müssen dann nicht jedes Mal neu erfasst werden. Die Antragsbearbeitung steht Ihnen aber auch ohne vorherige Anmeldung zur Verfügung.

Im Nachgang einer Antragstellung können Sie von dieser Seite aus auch Anlagen zu bereits abgegebenen Anträgen einreichen. In der Kategorie Anlagenverwaltung erfahren Sie hierzu Unterstützung.




Aktuelle Hinweise:


28. August 2017 / 01. Februar 2018: Keine Notwendigkeit zur Unterschrift der CITES-online-Anträge

Nach aktueller rechtlicher Prüfung im Rahmen der Umsetzung des E-GovG (E-Government-Gesetzes) sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass für Anträge, die im Rahmen des elektronischen Verfahrens (CITES-online) gestellt werden, keine handschriftlichen Unterschriften der Anträge mehr notwendig sind.
Ab sofort genügt also die unsignierte Übermittlung des Antrages im Rahmen der elektronischen Antragstellung. Das bedeutet auch, dass ab sofort auf elektronische Signaturen verzichtet werden kann.
Die erforderlichen Nachweisdokumente übersenden Sie bitte auch weiterhin gemeinsam mit dem elektronischen Antrag (Statusseite "Genehmigungsdetails" durch Anklicken der Büroklammer oben oder Nutzung der Funktion "Andere Aktionen" unten).
Für alle anderen Anträge, die per Post oder per E-Mail übersendet werden, bleibt es dabei, dass der Antrag eigenhändig unterschrieben sein muss.
Allerdings weisen wir darauf hin, dass bei Übersendung der Anträge per E-Mail die Datensicherheit nicht gewährleistet werden kann und dieser E-Mail-Versand auf eigenes Risiko erfolgt.

Ihre CITES-online-Administration





NEU: Information an alle Nutzerinnen und Nutzer von CITES-online


Das Bundesamt für Naturschutz hat das System CITES-online auf eine höhere Softwareversion migriert und an die Standardkomponenten des Formular-Management-Systems angepasst. Dabei wurden die Ihnen seit mehreren Jahren vertrauten Funktionalitäten und das Layout zum größten Teil beibehalten. Neu ist jetzt, dass Sie das Formular frei beschriften und Felder auch leeren können. Damit geht das Ausfüllen schneller. Die Wertetabellen sind natürlich auch weiterhin über die Button am Ende der Felder aufrufbar. Wenn Sie einen ungültigen Wert frei eintragen (z.B. CITES-Anhang "X"o.ä.), dann wird nach der Funktion "Speichern nicht lokal und zurück zu den Antragsdetails" in den Antragsdetails angezeigt, dass ein Pflichtfeld noch nicht ausgefüllt wurde. Ein ungültiger Wert kann also nicht gespeichert werden. Neu ist außerdem, dass oben auf den Seiten Symbole für Funktionalitäten stehen (z.B. Dateien anhängen, pdf-Ausdruck u.ä.), die direkt dort angesteuert werden können.


Zum Versenden wird nicht mehr die spezielle "Java Webstart Komponente" benötigt, sondern die übliche Java-Software, die standardmäßig für viele Internetauftritte erforderlich ist. Als Version muss mindestens 1.6.0 zur Verfügung stehen. Im Menüpunkt "Technische Hinweise/FAQ-s" können Sie die genannte Version kostenlos herunterladen und anschließend installieren.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Arbeit mit dem neuen "CITES-online"-Verfahren.